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LautenschlagerHausverwaltung · seit 1984

Rechtliches

Erlaubnis nach § 34c GewO

Unsere Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter — erteilt durch die IHK Bodensee-Oberschwaben.

Wir sind im Besitz der offiziellen IHK Bodensee-Oberschwaben Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO und dürfen als Wohnimmobilienverwalter tätig sein.

Unsere entsprechende Erlaubnis können Sie über den untenstehenden Download einsehen.

Urkunde zum Download

  • IHK Erlaubnis 'Wohnimmobilienverwalter'Wird in Kürze als PDF bereitgestellt.